Aktiv durchs Leben

Wir beraten Sie gern für die folgenden Themen: Barrierefreies Bad, Barrierefreie Küche, Barrierefreie Möbel, Lifte / Aufzüge, Rampen, Türen, Elektro, Sondersteuerungen in Verbindung mit Rollstühlen u.v.m.

Willkommen bei der Scarlett GmbH

Wohnen mit Handicap in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen haben wir uns zu unserer Aufgabe gemacht. Hierfür beraten wir Sie gern, egal wie individuell die Vorstellungen sind.

Gleichfalls planen wir für Sie und führen ebenso verschiedenste Baumaßnahmen durch. Mit der langjährigen Erfahrung und Leidenschaft für Barrierefreiheit, werden wir gemeinsam

Ihre Ziele verwirklichen, das selbständige Leben in den vier Wänden !

Was machen wir

Barrierefreies Bad

Bäder, Duschen, Badewanne mit intergrierter Dusche und geringem Einstieg, Sitzlift, Keramik, Armaturen / Abläufe, Griffsysteme, Dusch-WC

Barrierefreie Küche

Küchenschränke, Arbeitsplatten, Unterfahrbarkeiten, Küchentische, Keramik, Armaturen, Liftsysteme, Grohe Blue- und Red-Wassersysteme

Barrierefreie Möbel

Küchenmöbel, Schlafzimmerschränke, Kinderzimmermöbel, Badmöbel, Umrandungen für Pflegebetteinsätze, Tisch und Ablagen, Liftsysteme für Schränke

Lifte / Aufzüge

Innenaufzüge, Außenaufzüge, Schrägaufzüge (Plattformlifte), Sitzlifte, Hubbühnen, Aufzugs- und Liftüberdachungen, Deckenliftsysteme

Rampen

Treppenstufenüberbrückung, Kunststofframpen, Metallrampen, Gepflasterte Rampen

Türen

Haustüren, Zimmertüren, Schiebetüren, Glastüren, Türen und Zargen mit Rammschutz

Elektro

Smart Home, Lichttechnik, Sicherheitstechnik, Regelungstechnik, Gebäudesystemtechnik

Sondersteuerungen in Verbindung mit Rollstühlen

Türen, Fenster, Aufzüge, Lifte, Beleuchtung

Barrierefrei-Konzept

In einigen Bundesländern ist bereits in der Bauordnung verankert, dass ein Nachweis über die Umsetzung der Barrierefreiheit vorgelegt werden muss. Dies erfolgt mit Hilfe des Barrierefrei – Konzeptes im Genehmigungsverfahren beim Bauantrag.

Das betrifft Bauvorhaben für neu zu errichtende, öffentlich, zugängliche Gebäude gem. § 49 Abs. 2 BauO die zugleich Sonderbauten gemäß § 50 Abs.2 sind. Ziel des Barrierefrei – Konzeptes ist es, schutzzielorientiert zu planen, nachzuweisen und den entsprechenden Genehmigungsbehörden zu Prüfung vorzulegen.

Für den Privatbereich ist das Konzept-Barrierefrei noch nicht bindend, wird aber durch die Scarlett GmbH empfohlen. Hierdurch werden „Fehlplanungen“ bezüglich der zusätzlich zur DIN 18040 notwendigen, individuellen Anforderungen vermieden.

Gemeinsam wird fortschreibend dokumentiert, wo aus Sicht der / des Betroffenen, eventuell Barrieren entstehen und wie sie beseitigt werden können. Die Fortschreibung erfolgt in Schriftform und auf den erstellten Konstruktionszeichnungen.

Aktiv durch`s Leben

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